Themen
Kantonale Kommissionen
INFRI wirkt in den kantonalen Kommissionen mit, die Menschen mit Behinderung oder in Schwierigkeiten sowie die Finanzierung der Institutionen betreffen.
Konsultativkommission für die Hilfe und Begleitung behinderter und verhaltensauffälliger Personen
- Die Zahl der minderjährigen und erwachsenen Personen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung sowie der Minderjährigen mit besonderem Erziehungsbedarf erheben;
- die Mittel zur Förderung des Verbleibs zu Hause bestimmen;
- ein Gesamtkonzept für Pflegefamilien, offene Erziehungshilfe und Institutionen erarbeiten;
- zuhanden der GSD zu jedem Projekt der Schaffung, Erweiterung oder Renovation institutioneller Strukturen Stellung nehmen.
INFRI-Vertreter: Olivier Spang, Generalsekretär, und Jean-Luc Kuenlin, Institutionsdirektor.
Kommission für die periodische Überprüfung der Subventionen
Das Subventionsgesetz sieht mindestens alle sechs Jahre eine Überprüfung aller kantonalen Subventionen auf Notwendigkeit, Nützlichkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Kommission erstattet Bericht und unterbreitet dem Staatsrat Anpassungsvorschläge.
INFRI-Vertreter: Olivier Spang, Generalsekretär.
Umsetzung der NFA — Begleitgruppe und Steuerungsausschuss
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (2009) wurde der Bereich der Menschen mit Behinderung und der spezialisierten Institutionen kantonal. Der Kanton definierte eine «Politik zugunsten von Menschen mit Behinderung» und ein «Sonderschulkonzept» und revidierte sein Institutionsgesetz. Die Begleitgruppe bereitet die Projekte vor; der Steuerungsausschuss validiert sie vor der Überweisung an den Staatsrat.
