INFRI — Association fribourgeoise des institutions spécialisées / Freiburger Verband der spezialisierten Institutionen

Gesamtarbeitsvertrag

Verhandlungen

Der GAV kann durch Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien INFRI und FOPIS geändert werden (GAV Art. 43.5).

Verhandlungskommission des GAV INFRI-FOPIS

  • Verhandlungen werden nur aufgenommen, wenn die Vertragsparteien einverstanden sind;
  • die Parteien bestimmen den Verhandlungsgegenstand durch gegenseitige Verständigung ihrer Vorstände;
  • sie beauftragen dann die Verhandlungskommission und können eine paritätische Arbeitsgruppe einsetzen;
  • zu Beginn jeder Verhandlung bezeichnen die Parteien ihre Delegierten, in der Regel drei pro Partei, unter Berücksichtigung ihrer Kenntnis der behandelten Themen;
  • die Generalsekretäre der Vertragsparteien gehören von Amtes wegen der Delegation ihrer Partei an.
PDFVerhandlungsreglement des GAV INFRI (FR)